Alles was Recht ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden/ Auftraggeber und der Firma

            

Lernen Leben Retten

Marcel Middelhoff

Osnabrücker Str. 139
48429 Rheine

Tel: 05971 9464200
Fax: 05971 9464290

E-Mail-Adresse: verwaltung@lernen-leben-retten.de

 

USt-IdNr.: DE315856289
Steuer-Nummer: 311/5137/2080
Finanzamt Steinfurt
Kennziffer der DGUV: 8.0953
IK: 590 503 111,
RegBP: 20200805

 

nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Schreibweise verwendet, gemeint ist jedes denkbare Geschlecht/ Geschlechtsidentität. 

§2 Vertragsgegenstand

Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen und Material aus dem Bereich/den Bereichen Notfallmedizinische Schulungen und Seminare, Erste-Hilfe-Kurse, Notfalltrainings, sowie Hygieneservices und Sanitätsdienst geregelt.

§3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt schriftlich, mündlich oder über andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar, das der Anbieter dann annehmen kann.

§4 Vertragsdauer

Der Vertrag wird, sofern nicht anders vereinbart, für die Zeit der gebuchten Schulung oder Veranstaltung geschlossen.

§5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma Lernen Leben Retten. Der Anbieter behält sich vor, die Bescheinigungen der jeweiligen Kurse erst nach beglichener Rechnung (auch durch dritte Kostenträger) auszuteilen.

§6 Mindest- und Höchstteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15  Personen. Bei Unterschreitung wird die Differenz dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Kurse, welche ansonsten von einem Unfallversicherungsträger getragen werden. Minderbuchungskosten werden nicht von den Unfallversicherungsträgern getragen. Die Höchstteilnehmerzahl beträgt für Kurse der DGUV/ BG 20 Personen.

 

§6a Stornierung

(1) Stornierungen bis 30 Tage vor Beginn der Schulungen sind kostenfrei, es fallen lediglich die Gebühren aus Satz 3 an.

(2) Bei der Berechnung von weiteren Stornokosten werden bei individuell vereinbarten Kursen, sofern nicht anders vereinbart, die angemeldeten, jedoch mindestens fünfzehn Teilnehmer zugrunde gelegt und prozentual berechnet.

Sie betragen:

• 29 – 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 25%
• 13 –  7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 %
•    ab 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100 %

(3) In jedem Fall werden die bis zum Eingang der Stornierung entstandenen Kosten, wie z. B. Raummieten, externe Dozenten, bereits gebuchtes Catering oder Übernachtungen etc. berechnet. Der Anbieter behält sich vor, eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 25 EUR zu erheben.

(4) Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei der Firma
Lernen Leben Retten.

(5) Die Stornierungsrichtlinien betreffen ebenfalls Anmeldungen von einzelnen Personen öffentlicher Kurse.

 

§7 Fristlose Kündigung

Die Firma Lernen Leben Retten kann den Vertrag beim Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:

• Gemeinschaftswidriges Verhalten in der Schulung, insbesondere Störung des Schulungsbetriebs durch Lärm- oder Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.

• Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Schulungsleitung, Teilnehmern der Schulung oder Mitarbeitern der Firma Lernen Leben Retten.

• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.

• Missbrauch der Schulung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.

• Konsum von Alkohol oder verbotener Substanzen während der Schulung, bzw. deren Weitergabe an Teilnehmer der Schulung.

• Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.

• Schulungsentgelte werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Schulungsentgelte werden nicht erstattet. 

• Widerspruch gegen geltendes Recht, hierzu zählen auch Hygienekonzepte der Firma Lernen Leben Retten.

§8 Preise, Entgelte, Versandkosten, Rücksendekosten

Das Lehrgangsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Programms (Aushang, Programm, Preisliste, Angebot). Wurde keine Vereinbarung getroffen, finden die im Rahmen der Ersten Hilfe üblichen Preise Anwendung. Für Seminare nach DGUV 1 der Berufsgenossenschaften gelten ergänzende Regelungen. Es obliegt dem Anbieter, stundenweise, oder pro Teilnehmer abzurechnen. In diesem Falle werden entsprechende Einheiten auf der Rechnung bekannt gegeben. 

Im Falle einer Abrechnung über die Berufsgenossenschaft hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Voraussetzungen für die Schulungen nach DGUV-Grundsatz 304-001 erfüllt werden. 

Neben den Endpreisen fallen ggf. je nach Versandart und Aufwand weitere Kosten an, die sich nach den aktuellen Portokosten der Deutschen Post richten. Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebraucht gemacht, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

 

§8a Ersatzbescheinigungen 

Ersatzbescheinigungen sind bis 14 Tage nach Ende des Kurses kostenfrei, danach werden diese mit einer Servicepauschale i. H. v. 
15,- EUR pro Bescheinigung berechnet.

§8b Kostenübernahme durch einen Unfallversicherungsträger
(BG/ UK)

Gem. DGUV-Vorschrift 1 i. V. m. Grundsatz 304-001 ist die Übernahme von Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer, sowie Schulungen in Erster Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufs-genossenschaft/ Unfallkasse) möglich. Ob eine vorherige Kostenübernahme notwendig ist, bringt der Kunde in Erfahrung und kümmert sich vollumfänglich um die etwaige Beantragung dieser. Das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaft (Download hier) hat

am Kurstag

 

  1. im Kopf des Formulars vollständig ausgefüllt
  2. vom Verantwortlichen Mitarbeiter unterschrieben
  3. und vom Unternehmen gestempelt

vorzuliegen und müssen dem Mitarbeiter der Fa. Lernen Leben Retten unaufgefordert übergeben werden.

Verfristet, also nicht am Tag des Kurses eingereichte Formulare können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Kosten werden dann gem. aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.

 

§9 Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Vorkasse, Rechnung, PayPal, EC- und Kreditkarte, nach Kartenakzeptanz des Dienstleisters.

Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit E-Mail oder Post verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit der Lieferung verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen. Der Rechnungsbetrag kann auch unter Abzug der in Ansatz gebrachten Versandkosten in den Geschäftsräumen des Anbieters zu den üblichen Bürozeiten in bar gezahlt werden. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Tickets für die Online-Akademie sind am Tag der Buchung sofort fällig und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Die Firma Lernen Leben Retten behält sich vor, bei nicht gezahlten Rechnungen bestehende Tickets zu deaktivieren. Je außergerichtlicher Mahnung werden jeweils 10,- EUR Mahn- und Verwaltungsgebühren berechnet. Die übrigen Ansprüche aus
§§ 247, 266 und 286 BGB bleiben unberührt. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich als Bruttopreise. Es wird gem. § 4 Nr. 21a (bb) UStG (gem. Bescheinigung Bezirksregierung Münster vom 17.01.2018 ff.) keine Umsatzsteuer erhoben.
Die im Angebot beschriebenen Preise richten sich ggf. nach Anzahl der Teilnehmenden, Art, Zeit und Ort der Veranstaltung. Die Gesamtsumme eines Angebotes kann nicht durch Nichtteilnahme gemindert werden und versteht sich als Grundpreis.

§10 Lieferbedingungen

Die Lieferung der Dienstleistungen erfolgt gemäß Buchung am Tag der Veranstaltung. Der Anbieter behält sich vor, Termine krankheitsbedingt oder aus Gründen höherer Gewalt, auch kurzfristig, abzusagen, oder diese aber auch ohne Angaben von Gründen nicht stattfinden zu lassen und einen Äquivalenttermin anzubieten. Eine Kostenübernahme findet in dem Falle nicht statt.

§11 Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags gespeichert. Sie werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist (z. B. Abrechnung über BG u. a.) oder Sie zuvor eingewilligt haben. 

Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrags und vollständigem Rechnungsausgleich werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Fristen gelöscht bzw. vernichtet. 

§11a Bonitätsauskunft

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

§12 Schlussbestimmungen

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

 

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Weiterhin gelten die Hygienebestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.

 

Als Gerichtsstand ist einvernehmlich Münster vereinbart.

 

 

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 "Lernen Leben Retten" ist eine beim DPMA eingetragene Wort- und Bildmarke.

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